Informationen zu den Gebühren
Für notarielle Urkunden erhält der Notar:
Die Gebühren und Honorare unterliegen der Mehrwertsteuer.
Die Honorarnote enthält auch Einzelheiten zu den in Rechnung gestellten Auslagen (einschliesslich der Gebühren, die an das Grundbuchamt, das Handelsregister und andere Behörden gezahlt wurden).
Im Einklang mit dem Gesetz und den Gepflogenheiten verlangt der Notar in der Regel einen Vorschuss zur Deckung seiner Gebühren und Auslagen. Nach Erstellung der Urkunde legt er eine detaillierte Aufstellung der Gebühren und Auslagen vor.
Für eine persönliche Schätzung der Kosten der geplanten Transaktion wenden Sie sich bitte direkt an die Notarin.
Sie können sich einen Überblick der Notargebühren, Grundbuchgebühren und Steuern für Immobiliengeschäfte verschaffen, indem Sie den Simulator der Association des Notaires Vaudois konsultieren.
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Sarah Keiser-Wüger
Corinne Zimmerli